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Heinz Gröning

Unterlagen zum Rentenantrag



Diese Hinweise sollen Ihnen Anhaltspunkte geben, welche Angaben und Unterlagen bei einem Rentenantrag benötigt werden. Es handelt sich hierbei nicht um eine abschließende Aufstellung. Welche Unterlagen im Einzelfall erforderlich sind, kann nur nach Durchsicht der Versicherungsunterlagen im Rahmen eines Beratungsgespräches festgestellt werden. Bitte stellen Sie sich darauf ein, auch nach biographischen Daten wie Heiratsdatum und eventuellen früheren Namen gefragt zu werden.

Es werden grundsätzlich folgende Angaben bzw. Unterlagen benötigt - auch, wenn bereits eine Kontenklärung erfolgt ist oder bereits eine Rente bezogen wurde:

 

Sozialversicherungsnummer - sofern vorhanden auch ausländische!
 

Steueridentifikationsnummer
 

gültiger Personalausweis/Reisepass
 

Schwerbehindertenausweis - sofern vorhanden
 

Bankverbindung - IBAN (dem Kontoauszug Ihrer Bank zu entnehmen)
 

Name und Anschrift der derzeitigen Krankenkasse sowie die Versicherungs-(Chip-)Karte
 

Angaben über die Krankenversicherungsverhältnisse ab 01.01.1995 (Name der Krankenkasse, Dauer der Versicherungszeit und Art des Versicherungsverhältnisses - z.B. Mitglied oder Familienversicherung)
 

Nachweise/Bescheide des Bezuges von
weiteren Renten (z.B. Hinterbliebenenrente, Unfallrente o.ä.)
Wohngeld, Sozialhilfe, Leistungen der Agentur für Arbeit (Arbeitsamt) oder der Krankenkasse
 

Unterlagen über den Zeitraum einer Lehre und die Entgelthöhe (z.B. Lehrvertrag, Gesellenbrief, Kaufmannsgehilfenbrief, Facharbeiterbrief, Lehrzeugnis)
 

letzter Versicherungsverlauf oder letzte Rentenauskunft - sofern vorhanden
 

Geburtsurkunden der Kinder (gilt für weibliche und männliche Versicherte)
 

sofern zutreffend: Altersteilzeitvertrag, Vorruhestandsvertrag
 

für Ruhestandsbeamte: Bescheid über die ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten
 

Anschrift des Arbeitgebers, Personalnummer, sofern berufstätig


Sollten Sie keine Originalunterlagen abgeben wollen, bringen Sie bitte zusätzlich zu den Originalen Fotokopien mit, da in den Räumen der Sprechstunden keine Möglichkeit besteht, Fotokopien anzufertigen. Falls notwendig kann ich die Richtigkeit der Fotokopien für den Rententräger bestätigen.

Wenn Sie den Antrag für eine andere Person stellen wollen, müssen Sie mir eine Vollmacht vorlegen!


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